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§ 211

Mordquartett


Auf 32 Spielkarten werden acht Mordgeschichten in je vier Bildern erzählt. Der Spieler muss versuchen, die zusammengehörigen Spielkarten eines Mordes, also Täter, Tatwaffe, Opfer und Tatort, zu sammeln. Aber wann ist eine Tötung auch tatsächlich ein Mord? Um dem Krimi-Liebhaber die acht Mordmerkmale des §211 StGB zu veranschaulichen, baut das Quartett auf den juristischen Mordmerkmalen wie z.B. Mordlust, Habgier und Grausamkeit auf. Passende Verpackung und Spielanleitung runden das Kartenspiel ab.


Bachelor

2011





Betreut von:

Dipl.-Des. Roman Bittner

Dipl.-Des. Paul Kunofski


Mordquartett

Meike Herr

Grafikdesign

kontakt@meikeherr.de